Bundesliga
Bundesliga-Fans verspotten Kanes Soloauftritt und loben Füllkrug

Eine Flut von Social‑Media‑Posts verspottet die Art, wie Harry Kane erlaubt wurde, allein mit einem goldenen Überraschungsei auf das Spielfeld zu gehen, und bezeichnet das Spektakel als peinlich. Die Kommentare, die unter dem Bundesliga‑Tag veröffentlicht wurden, behaupten außerdem, dass Niclas Füllkrug den Eintritt viel besser gehandhabt hätte.
Ein Nutzer schrieb, dass der goldene‑Ei‑Eintritt so beschämend sei, dass er nie wieder stattfinden sollte. Ein weiterer Tweet erklärte, dass dieser Kane niemals etwas gewinnen werde.
Ein weiterer Kommentar lobte Füllkrug und sagte, er hätte den Eintritt selbst durchgeführt. Ein anderer bemerkte, dass es gut sei, dass das Spiel nicht in die Ballon‑d’Or‑Rangliste einfließt.
Ein Beitrag verglich Fabio Silva mit dem portugiesischen Antony Modeste. Ein anderer Nutzer behauptete, Carney habe mehr gegnerische Torhüter ausgeschaltet, als er für sein Team erzielt habe.
Kane nähert sich neuer Vertrag bei Bayern nach Ballon-d’Or
Eine Bemerkung stellte fest, dass ein Bellingham bei #FCBBVB eindeutig kein Seguin sei. Ein Kommentar schlug vor, dass der einzige Sieger des Unentschiedens zwischen Bayern und Dortmund im Titelrennen SV Werder Bremen sei.
Ein Tweet argumentierte, dass Niclas Füllkrug derzeit den Status eines Weltspielers verdient, weil er die Bundesliga in Toren anführt. Ein anderer Nutzer scherzte, dass Füllkrug das Ballon d’Or im nächsten Jahr mit großer Mehrheit gewinnen könnte.
Eine Aussage erklärte, dass Fußball voller Zahlen, Daten und Statistiken sei, doch Niclas Füllkrug bleibe ein Segen. Eine Meinung warnte, dass sobald Füllkrug wieder spielt, das Team sich auf einen jüngeren Stürmer konzentrieren sollte, anstatt sich auf den 33‑Jährigen zu verlassen.
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Ein Kommentar hob hervor, dass Karl Hein mehr Torschützenpunkte hat als Patson Daka, Terem Moffi und Fabio Vieira zusammen, obwohl er Torhüter ist. Die Plattform informiert die Nutzer wiederholt, dass sie durch das Ansehen externer Inhalte der Übermittlung persönlicher Daten an Drittanbieter zustimmen, wie in ihrer Datenschutzrichtlinie dargelegt.